Haushaltsgegenstände

Geht eine Ehe auseinander, sind auch die Haushaltsgegenstände zu teilen. Dies spielt in der Beratungspraxis des Rechtsanwalts eine wesentlich geringere Rolle als der Unterhalt oder der Zugewinnausgleich.
Dies hat seine Ursache darin, dass Haushaltsgegenstände bereits einvernehmlich bei oder kurz nach der Trennung geteilt werden. Wird aber die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich, so liegt dem meist ein heftiger Streit der Ehegatten zugrunde.

Durch den Gesetzgeber wurde das Problem aber insoweit entschärft als die verbleibenden Haushaltsgegenstände ggf. beim Zugewinnausgleich ihre Berücksichtigung finden, also insoweit zumindest finanziell eine gerechtere Verteilung stattfinden kann.