Kosten des Verfahrens

Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert oder Streitwert. Steht dieser fest, lassen sich aus den Gebührentabellen die jeweiligen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren ablesen.

Hier handelt es sich um ein weites Feld, das an dieser Stelle nicht umfassend erklärt werden kann. Es empfiehlt sich allerdings, sich zu Beginn der Beratung durch den Rechtsanwalt, über die voraussichtlichen Kosten informieren zu lassen.

Dabei sollte auch die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe angesprochen werden. Insofern empfiehlt es sich, zu dieser Beratung bereits Unterlagen über das eigene Einkommen, das des Ehegatten und die sonstigen laufenden Einnahmen und Ausgaben mitzubringen.